Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs und zur Frage des Abzugs einer „Wechselprämie“

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Juli 2021

Der BGH hatte zu klären, ob dem Kläger trotz des Weiterverkaufs des VW Passat ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte in Höhe des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Fahrzeugnutzung und abzüglich des erzielten Verkaufserlöses zusteht und, wenn ja, ob von diesem Anspruch die „Wechselprämie“ ebenfalls abzuziehen ist (Az. VI ZR 533/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Einführung der wöchentlich zusätzlichen Unterrichtsstunde für . . . ...

Der BayVGH) hat aufgrund eines Normenkontrollantrags einer Grundschulleiterin die §§ . . . ... [weiterlesen]

Fragen und Antworten zur Taxonomie-Berichterstattung von . . . ...

Am 8. November 2024 hat die EU-Kommission ein im Dezember . . . ... [weiterlesen]

Archiv