Urteil zur „Abgasaffäre“ bestätigt – keine Ansprüche bei Kauf im Herbst 2017
Kategorie: Recht | 14. August 2019
Das OLG Oldenburg hat die Rechtsauffassung des LG Osnabrück bestätigt: Jedenfalls beim Kauf eines von der „Abgasaffäre“ betroffenen Fahrzeugs im Herbst 2017, nach Aufspielen des sog. Software-Updates, stehen dem Käufer keine Ansprüche mehr gegen den Fahrzeughersteller zu (Az. 2 O 2190/18).
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Quelle: www.datev.de