UStAE – Änderungen zum 31. Dezember 2018

Kategorie: Steuern | 19. Dezember 2018

Der UStAE berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2017 ergangene Rechtsprechung. Außerdem enthält er in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es lt. BMF keiner Anwendungsregelung (Az. III C 3 – S-7015 / 17 / 10002).

Weitere Informationen: UStAE – Änderungen zum 31. Dezember 2018

Quelle: www.datev.de

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