Verantwortlichkeit des Käufers für die richtige Bestellung einer Einbauduschkabine
Kategorie: Steuern und Recht | 23. September 2024
Das AG München hat entschieden, dass der Käufer für die richtige Bestellung – hier einer Einbauduschkabine – verantwortlich ist. Ihm steht kein Schadensersatzanspruch und kein Rückgaberecht zu (Az. 191 C 10665/23).
Quelle: www.datev.de