Verantwortlichkeit des Käufers für die richtige Bestellung einer Einbauduschkabine

Kategorie: Steuern und Recht | 23. September 2024

Das AG München hat entschieden, dass der Käufer für die richtige Bestellung – hier einer Einbauduschkabine – verantwortlich ist. Ihm steht kein Schadensersatzanspruch und kein Rückgaberecht zu (Az. 191 C 10665/23).

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Quelle: www.datev.de

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