Verbandsgemeindeumlage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für das Jahr 2022 rechtswidrig
Kategorie: Steuern und Recht | 6. August 2024
Die für das Jahr 2022 von der beklagten Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg erhobene Verbandsgemeindeumlage, die sich aus einer allgemeinen Umlage und einer Sonderumlage zusammensetzt, welche seit der Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg als Schulden- und Disparitätenausgleich von den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg erhoben wird, ist rechtswidrig. So entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 695/23).
Quelle: www.datev.de