Verbot an Händler rechtmäßig, Luxuswaren über Drittplattform wie Amazon zu verkaufen

Kategorie: Recht | 6. Dezember 2017

Laut EuGH kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen, da ein solches Verbot geeignet sei, das Luxusimage der Waren sicherzustellen und grundsätzlich nicht über das hierfür erforderliche Maß hinausgehe (Rs. C-230/16).

Weitere Informationen: Verbot an Händler rechtmäßig, Luxuswaren über Drittplattform wie Amazon zu verkaufen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund . . .

Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche . . . ... [weiterlesen]

Handelspartner USA: 20 % der Exporte . . . ...

Die Bedeutung der USA als wichtigster Abnehmer von Exporten aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv