Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei Polizeikommissar-Anwärter bestätigt
Kategorie: Recht | 4. Februar 2019
Das VG Wiesbaden hat im Eilverfahren das gegenüber einem Polizeikommissar-Anwärter ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bestätigt. Es lägen zwingende dienstliche Gründe vor, aus denen dem Antragsteller die Führung der Dienstgeschäfte zu Recht verboten worden sei. Hierbei komme es nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten (Az. 3 L 1141/18).
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Quelle: www.datev.de