Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegen AfD-Vorstandsmitglied vorläufig ausgesetzt
Kategorie: Recht | 12. Oktober 2017
Das VG Osnabrück hat auf Antrag des stellvertretenden Bundesschatzmeisters der Alternative für Deutschland (AfD), Bodo Suhren, der als Beamter bei der Polizei Osnabrück tätig ist, ein von der Polizeidirektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte vorläufig ausgesetzt (Az. 3 B 70/17).
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Quelle: www.datev.de