Verbot der gewerblichen Urnenaufbewahrung in Padua widerspricht dem Unionsrecht
Kategorie: Recht | 14. November 2018
Der EuGH entschied, dass die italienische Regelung, die privaten Unternehmen verbietet, die Aufbewahrung von Ascheurnen anzubieten, dem Unionsrecht widerspricht, da eine solche Regelung eine ungerechtfertigte Beschränkung der unionsrechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit darstellt (Rs. C-342/17).
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Quelle: www.datev.de