Verbot der gewerblichen Urnenaufbewahrung in Padua widerspricht dem Unionsrecht

Kategorie: Recht | 14. November 2018

Der EuGH entschied, dass die italienische Regelung, die privaten Unternehmen verbietet, die Aufbewahrung von Ascheurnen anzubieten, dem Unionsrecht widerspricht, da eine solche Regelung eine ungerechtfertigte Beschränkung der unionsrechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit darstellt (Rs. C-342/17).

Weitere Informationen: Verbot der gewerblichen Urnenaufbewahrung in Padua widerspricht dem Unionsrecht

Quelle: www.datev.de

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