Verbot missbräuchlicher Praktiken bei der Mehrwertsteuer gilt in der EU auch ohne nationale Umsetzung

Kategorie: Steuern | 22. November 2017

Laut EuGH ist das Verbot missbräuchlicher Praktiken bei der Mehrwertsteuer ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts und daher auch ohne nationale Umsetzungsmaßnahmen anwendbar (Rs. C-251/16).

Weitere Informationen: Verbot missbräuchlicher Praktiken bei der Mehrwertsteuer gilt in der EU auch ohne nationale Umsetzung

Quelle: www.datev.de

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