Verbot von Tätowierungen bei Beamtenanwärtern

Kategorie: Recht | 6. Juli 2018

Das VG Meiningen hatte darüber zu befinden, ob der Freistaat Thüringen einen Beamtenanwärter für den Polizeivollzugsdienst allein wegen seiner großflächigen Tätowierungen im sichtbaren bzw. nicht sichtbaren Bereich vom Eignungsauswahlverfahren ausschließen durfte (Az. 1 K 457/18 Me).

Weitere Informationen: Verbot von Tätowierungen bei Beamtenanwärtern

Quelle: www.datev.de

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