Verbot von Tätowierungen bei Beamtenanwärtern
Kategorie: Recht | 6. Juli 2018
Das VG Meiningen hatte darüber zu befinden, ob der Freistaat Thüringen einen Beamtenanwärter für den Polizeivollzugsdienst allein wegen seiner großflächigen Tätowierungen im sichtbaren bzw. nicht sichtbaren Bereich vom Eignungsauswahlverfahren ausschließen durfte (Az. 1 K 457/18 Me).
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Quelle: www.datev.de