Verbrauch der Steuervergünstigung gem. § 34 Abs. 3 EStG auch bei fehlendem Antrag
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Oktober 2024
Das FG Hamburg hat eine Klage abgewiesen, mit der die Kläger eine erneute ermäßigte Besteuerung gem. § 34 Abs. 3 EStG begehrten (Az. 1 K 141/22).
Quelle: www.datev.de