Verbrauch der Steuervergünstigung gem. § 34 Abs. 3 EStG auch bei fehlendem Antrag

Kategorie: Steuern und Recht | 14. Oktober 2024

Das FG Hamburg hat eine Klage abgewiesen, mit der die Kläger eine erneute ermäßigte Besteuerung gem. § 34 Abs. 3 EStG begehrten (Az. 1 K 141/22).

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Quelle: www.datev.de

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