Verdacht des Handelns mit Rauschgift rechtfertigt Kündigung des Mietverhältnisses
Kategorie: Recht | 8. Februar 2019
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gerechtfertigt ist (Az. 33 C 2815/18 (51), 33 C 2802/18 (50)).
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Quelle: www.datev.de