Verdacht eines Verstoßes gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz kann Arrest über 2.966.972 Euro rechtfertigen

Kategorie: Recht | 2. Februar 2018

Gegen eine Gesellschaft, die Zahlungsdienste ohne die nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erforderliche Erlaubnis ausgeführt haben soll und gegen deren Geschäftsführerin deswegen ein begründeter Straftatverdacht besteht, kann ein Vermögensarrest in Höhe der Beträge verhängt werden, die die Gesellschaft im Zusammenhang mit den unerlaubten Geschäften erlangt haben soll und die im Falle einer späteren strafrechtlichen Verurteilung der Einziehung unterliegen. So entschied das OLG Hamm (Az. 4 Ws 196/17, 4 Ws 197/17).

Weitere Informationen: Verdacht eines Verstoßes gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz kann Arrest über 2.966.972 Euro rechtfertigen

Quelle: www.datev.de

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