Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich
Kategorie: Steuern und Recht | 24. Februar 2022
Wer pandemiebedingt in Not gerät, soll bis 31. Dezember 2022 Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung haben. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.
Quelle: www.datev.de