Verfall von Urlaubsansprüchen – Obliegenheiten des Arbeitgebers
Kategorie: Recht | 20. Februar 2019
Das BAG entschied, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat (Az. 9 AZR 541/159).
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Quelle: www.datev.de