Verfassungsbeschwerde betreffend das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH erfolglos
Kategorie: Recht | 14. Juli 2017
Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, der sich gegen das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof wendet, ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 1370/16).
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Quelle: www.datev.de