Verfassungsbeschwerde betreffend das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH erfolglos

Kategorie: Recht | 14. Juli 2017

Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, der sich gegen das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof wendet, ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 1370/16).

Weitere Informationen: Verfassungsbeschwerde betreffend das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH erfolglos

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

„Stop the Clock“: DStV zur Verschiebung . . . ...

Mit „Stop the Clock“ hat sich der Europäische Gesetzgeber dazu . . . ... [weiterlesen]

Hinweise zur Anwendung des Country-by-Country (CbC) . . . ...

Das BMF veröffentlicht die Grundsätze für den Ausweis der Angaben . . . ... [weiterlesen]

Archiv