Verfassungsbeschwerde gegen Regelung des Ruhestands der Gerichtsvollzieher erfolglos

Kategorie: Recht | 1. Februar 2019

Der VerfGH Baden-Württemberg hat eine von einem ehemaligen Gerichtsvollzieher erhobene Verfassungsbeschwerde, die nach seinem Tod von dessen Witwe fortgeführt wird, als unbegründet zurückgewiesen. Dass Gerichtsvollzieher die Altersgrenze nicht im selben Zeitpunkt wie andere im Landesbeamtengesetz BW genannten Beamten erreichen, verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Az. 1 VB 51/17).

Weitere Informationen: Verfassungsbeschwerde gegen Regelung des Ruhestands der Gerichtsvollzieher erfolglos

Quelle: www.datev.de

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