Verfassungsbeschwerde gegen Regelung des Ruhestands der Gerichtsvollzieher erfolglos
Kategorie: Recht | 1. Februar 2019
Der VerfGH Baden-Württemberg hat eine von einem ehemaligen Gerichtsvollzieher erhobene Verfassungsbeschwerde, die nach seinem Tod von dessen Witwe fortgeführt wird, als unbegründet zurückgewiesen. Dass Gerichtsvollzieher die Altersgrenze nicht im selben Zeitpunkt wie andere im Landesbeamtengesetz BW genannten Beamten erreichen, verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Az. 1 VB 51/17).
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Quelle: www.datev.de