VerfGH NRW klärt Maßstäbe für die Begründung von Verfassungsbeschwerden

Kategorie: Recht | 1. Juli 2019

Verfassungsbeschwerden sind so substanziiert zu begründen, dass der Verfassungsgerichtshof ihre Zulässigkeit und Begründetheit ohne weitere aufwändige Nachforschungen, etwa die Beiziehung von Akten, prüfen kann. Darauf wies der VerfGH Nordrhein-Westfalen hin (Az. 1/19.VB-1).

Weitere Informationen: VerfGH NRW klärt Maßstäbe für die Begründung von Verfassungsbeschwerden

Quelle: www.datev.de

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