VerfGH NRW klärt Maßstäbe für die Begründung von Verfassungsbeschwerden
Kategorie: Recht | 1. Juli 2019
Verfassungsbeschwerden sind so substanziiert zu begründen, dass der Verfassungsgerichtshof ihre Zulässigkeit und Begründetheit ohne weitere aufwändige Nachforschungen, etwa die Beiziehung von Akten, prüfen kann. Darauf wies der VerfGH Nordrhein-Westfalen hin (Az. 1/19.VB-1).
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Quelle: www.datev.de