Vergrößerte Terrassenpflasterung nur mit Zustimmung der Miteigentümer

Kategorie: Recht | 22. März 2019

Eine ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer vergrößerte Terrassenpflasterung muss wieder entfernt werden. Dies entschied das AG München (Az. 485 C 5290/18).

Weitere Informationen: Vergrößerte Terrassenpflasterung nur mit Zustimmung der Miteigentümer

Quelle: www.datev.de

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