Vergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere

Kategorie: Steuern und Recht | 26. Januar 2022

Das BMF hat zu den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG Stellung genommen (Az. III C 3 – S-7493 / 19 / 10001 :002).

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Quelle: www.datev.de

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