Vergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere
Kategorie: Steuern und Recht | 26. Januar 2022
Das BMF hat zu den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG Stellung genommen (Az. III C 3 – S-7493 / 19 / 10001 :002).
Quelle: www.datev.de