Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder – Darlegungs- und Beweislast
Kategorie: Steuern und Recht | 21. März 2025
Korrigiert der Arbeitgeber eine mitgeteilte und gewährte Betriebsrats-Vergütungserhöhung, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung objektiv fehlerhaft war. Dies entschied das BAG (Az. 7 AZR 46/24).
Quelle: www.datev.de