Vergütung für nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe kann steuerfrei sein

Kategorie: Steuern | 18. April 2018

Eine von der Körperschaftsteuer befreite gemeinnützige GmbH im Bereich der Altenpflege, haftet nicht für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer für die Vergütungen an ihre Fahrer. Die Vergütungen sind steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 3 K 888/16).

Weitere Informationen: Vergütung für nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe kann steuerfrei sein

Quelle: www.datev.de

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