Vergütung von Mandatsträgern im kirchlichen Arbeitsverhältnis?
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Mai 2021
Das ArbG Aachen entschied, dass § 19 MVG-EKD, nach dem die Mitglieder einer Mitarbeitervertretung ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt ausüben, als kirchenrechtliche Regelung kein Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB darstellt (Az. 6 Ca 3433/20).
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de