Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung
Kategorie: Recht | 17. Oktober 2018
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. So entschied das BAG (Az. 5 AZR 553/17).
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Quelle: www.datev.de