Verhältnismäßigkeitsprüfung: Richtlinie verabschiedet

Kategorie: Recht | 17. Juli 2018

Die Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen wurde am 09.07.2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Deutschland muss die Richtlinie – wie die anderen Mitgliedstaaten – bis spätestens 30.07.2020 in nationales Recht umsetzen.

Weitere Informationen: Verhältnismäßigkeitsprüfung: Richtlinie verabschiedet

Quelle: www.datev.de

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