Verivox muss eingeschränkte Marktauswahl offenlegen

Kategorie: Steuern und Recht | 18. Oktober 2021

Das Vermittlungsportal Verivox darf seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nicht mehr anbieten, ohne ausdrücklich auf dessen eingeschränkte Marktauswahl hinzuweisen. Das hat das OLG Karlsruhe nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 6 U 82/20).

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Quelle: www.datev.de

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