Verkäufer von Diesel-Neufahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung zur Lieferung von typengleichen Nachfolgemodellen verurteilt

Kategorie: Recht | 24. Mai 2019

Das OLG Karlsruhe hat in drei Fällen den Klagen von Käufern neuer Dieselfahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen waren, stattgegeben und die beklagten Autohäuser zur Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeuges aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeuges verurteilt (Az. 13 U 144/17, 13 U 167/17, 13 U 16/18).

Weitere Informationen: Verkäufer von Diesel-Neufahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung zur Lieferung von typengleichen Nachfolgemodellen verurteilt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Klage auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit . . . ...

Das OVG Niedersachsen hat das Land Niedersachsen verurteilt, einem früheren . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung der Kommission . . . ...

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse . . . ... [weiterlesen]

Archiv