Verkauf außerhalb der Ladenöffnungszeiten: Ist nur das Verkaufen oder auch das Anbieten von Waren verboten?

Kategorie: Recht | 19. Dezember 2018

Das OLG Oldenburg entschied, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungszeiten nur ein Verkauf verboten ist, nicht aber ein bloßes Anbieten von Waren (Az. 2 Ss (OWi) 217/18).

Weitere Informationen: Verkauf außerhalb der Ladenöffnungszeiten: Ist nur das Verkaufen oder auch das Anbieten von Waren verboten?

Quelle: www.datev.de

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