Verkauf der notwendigen Grundstücke für den Bau eines Hai-Aquariums "Shark-City" kann erfolgen
Kategorie: Recht | 26. Januar 2018
Das VG Darmstadt hat einen Eilantrag zur Verhinderung des Verkaufs der notwendigen Grundstücke an Aquariumsbetreiber zum Bau eines Haiaquariums „Shark City“ abgelehnt (Az. 3 L 5117/DA).
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Quelle: www.datev.de