Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ auf der B 6 bleibt vorläufig verboten

Kategorie: Recht | 10. Mai 2019

Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerde der Polizeidirektion Hannover gegen den Beschluss des VG Hannover zurückgewiesen und das vorläufige Verbot der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen bestätigt (Az. 12 ME 68/19).

Weitere Informationen: Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ auf der B 6 bleibt vorläufig verboten

Quelle: www.datev.de

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