Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ auf der B 6 ist vorläufig wieder erlaubt
Kategorie: Recht | 4. Juli 2019
Das OVG Niedersachsen hat den Beschluss des VG Hannover geändert und den Antrag des Antragstellers im Ausgangsverfahren abgelehnt, der Polizeidirektion vorläufig zu untersagen, von ihm geführte Fahrzeuge mittels der sog. „Section Control“ (= Abschnittskontrolle) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen zu überwachen. Diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage kann daher zunächst wieder in Betrieb genommen werden (Az. 12 MC 93/19).
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Quelle: www.datev.de