Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ auf der B 6 ist vorläufig wieder erlaubt

Kategorie: Recht | 4. Juli 2019

Das OVG Niedersachsen hat den Beschluss des VG Hannover geändert und den Antrag des Antragstellers im Ausgangsverfahren abgelehnt, der Polizeidirektion vorläufig zu untersagen, von ihm geführte Fahrzeuge mittels der sog. „Section Control“ (= Abschnittskontrolle) auf der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen zu überwachen. Diese von Niedersachsen als erstem Bundesland erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage kann daher zunächst wieder in Betrieb genommen werden (Az. 12 MC 93/19).

Weitere Informationen: Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ auf der B 6 ist vorläufig wieder erlaubt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH zu DBA-Schweiz 1971/2010: Abkommensrechtliche Aufteilung . . . ...

Die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, . . . ... [weiterlesen]

Whitepaper KI Assistenten – Die Zukunft . . . ...

Das aktuelle Whitepaper des DStV beleuchtet praxisnah die Chancen und . . . ... [weiterlesen]

Archiv