Verkehrsunfall beim Überholen: Haftung bei Verstoß gegen „doppelte Rückschaupflicht“

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Dezember 2023

Eine Autofahrerin kann nach einem Überholunfall 2/3 ihres Schadens von einem Treckerfahrer ersetzt verlangen, da dieser offensichtlich gegen die „doppelte Rückschaupflicht“ verstoßen hat. So entschied das LG Lübeck (Az. 15 O 46/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in . . . ...

Das FG Münster entschied, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang . . . ... [weiterlesen]

Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten . . . ...

Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung . . . ... [weiterlesen]

Archiv