Verkürzte Restschuldbefreiung auch für überschuldete Verbraucher

Kategorie: Recht | 7. November 2019

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, plant zügige Umsetzung europäischer Vorgaben zum Entschuldungsrecht. Geplant ist, die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre zu verkürzen.

Weitere Informationen: Verkürzte Restschuldbefreiung auch für überschuldete Verbraucher

Quelle: www.datev.de

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