Verkürzte Restschuldbefreiung auch für überschuldete Verbraucher
Kategorie: Recht | 7. November 2019
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, plant zügige Umsetzung europäischer Vorgaben zum Entschuldungsrecht. Geplant ist, die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre zu verkürzen.
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Quelle: www.datev.de