Verlegung einer stillen Gedenkveranstaltung auf dem Dresdner Neumarkt um 80 m ist zulässig

Kategorie: Recht | 13. Februar 2018

Laut VG Dresden ist die von der Stadt Dresden angeordnete Verlegung einer für den 13. Februar 2018 geplanten Veranstaltung in den Randbereich des Dresdner Neumarkts zulässig, da konkurrierende Veranstaltungen früher angemeldet worden seien (Az. 6 L 127/18).

Weitere Informationen: Verlegung einer stillen Gedenkveranstaltung auf dem Dresdner Neumarkt um 80 m ist zulässig

Quelle: www.datev.de

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