Verlegung einer stillen Gedenkveranstaltung auf dem Dresdner Neumarkt um 80 m ist zulässig
Kategorie: Recht | 13. Februar 2018
Laut VG Dresden ist die von der Stadt Dresden angeordnete Verlegung einer für den 13. Februar 2018 geplanten Veranstaltung in den Randbereich des Dresdner Neumarkts zulässig, da konkurrierende Veranstaltungen früher angemeldet worden seien (Az. 6 L 127/18).
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Quelle: www.datev.de