Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik
Kategorie: Recht | 23. Juli 2019
Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde eines wegen Beleidigung Verurteilten stattgegeben, der die Verhandlungsführung einer Amtsrichterin mit nationalsozialistischen Sondergerichten und Hexenprozessen verglichen hatte. Dies war von den Fachgerichten unzutreffend als Schmähkritik eingeordnet worden, obwohl es sich nicht um eine reine Herabsetzung der Betroffenen handelte, sondern ein sachlicher Bezug zu dem vom Beschwerdeführer geführten Zivilprozess bestand (Az. 1 BvR 2433/17).
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Quelle: www.datev.de