Verlustübernahmeregelung bei Organschaften i. S. d. § 17 KStG

Kategorie: Steuern | 24. April 2019

Zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 17. Mai 2017 – I R 93/15 – gilt aus Gründen des Vertrauensschutzes das in diesem Schreiben mitgeteilte (Az. IV C 2 – S-2770 / 08 / 10004 :001).

Weitere Informationen: Verlustübernahmeregelung bei Organschaften i. S. d. § 17 KStG

Quelle: www.datev.de

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