Vermieter ist an versprochene Räumung von Teilen des Mobiliars gebunden

Kategorie: Steuern und Recht | 10. September 2021

Das AG München gab der Klage eines Ehepaars gegen ihre Vermieterin auf Entfernung aller Gegenstände aus der mitvermieteten Garage sowie weiteren Mobiliars aus dem vermieteten Einfamilienhaus statt und wies die Klage nur hinsichtlich der verlangten Entfernung eines Sideboards ab (Az. 461 C 5739/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fragen-Antworten zum DSA – EU-Regeln für . . . ...

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zu X und Meta . . . ... [weiterlesen]

Düstere Aussichten für Selbständige . . .

Das Geschäftsklima der Selbständigen verdunkelte sich im Dezember weiter. Der . . . ... [weiterlesen]

Archiv