Vermieterin muss Mietern ungehinderten Zugang zu Trocken- und Waschraum unter Übergabe dafür erforderlicher Schlüssel ermöglichen
Kategorie: Recht | 8. Dezember 2017
Mietern, die nach Auffassung der Vermieterin unangemessenen Gebrauch vom Trocken- oder Waschraum machten, durfte nicht aufgegeben werden, den Schlüssel jeweils bei der Verwaltung zu holen. Die Vermieterin muss den ungehinderten Zugang unter Übergabe des Schlüssels ermöglichen. So entschied das AG München (Az. 452 C 3269/17).
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Quelle: www.datev.de