Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße auf Internetplattform rechtmäßig
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Februar 2022
Die Entscheidung des Kreises Düren, lebensmittelrechtliche Verstöße eines Dürener Lebensmittelmarktes auf der Internetplattform www.lebensmitteltransparenz.nrw.de zu veröffentlichen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. So entschied das VG Aachen (Az. 7 L 21/22).
Quelle: www.datev.de