Verordnung der EU-Kommission, in der für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt werden, teilweise nichtig
Kategorie: Recht | 14. Dezember 2018
Das EuG gab den Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid statt und erklärt die Verordnung der EU-Kommission, in der für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt werden, teilweise für nichtig. Die Kommission war nicht befugt, die Euro-6-Emissionsgrenzwerte für die neuen Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb abzuändern (Rs. T-339/16 und T-352/16).
Weitere Informationen: Verordnung der EU-Kommission, in der für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt werden, teilweise nichtig
Quelle: www.datev.de