Verpflichtende Nutzung des beSt für Steuerberaterinnen und Steuerberater seit dem 1. Januar 2023
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Oktober 2023
Die von einem gem. § 52d Satz 2 FGO zur Nutzung des beSt verpflichteten Steuerberater im Jahr 2023 nicht in elektronischer Form, sondern per Telefax eingereichte Klage ist unwirksam und durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen. So entschied das FG Hamburg (Az. 2 K 6/23).
Quelle: www.datev.de