Verpflichtung von VW zur Abnahme von Gussteilen nur in Höhe von 30 Prozent
Kategorie: Recht | 14. Mai 2018
Laut LG Leipzig ist der Autokonzern VW vorläufig bis April 2019 nur verpflichtet, in Höhe von 30 % des früheren Umfangs die vom Kläger, der ES Automobilguss, gefertigten Bauteile zu bisherigen Preisen abzunehmen (Az. 04HK O 818/18).
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Quelle: www.datev.de