Verpflichtung zum Abdruck einer "nachträglichen Mitteilung" bei rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung verfassungswidrig
Kategorie: Recht | 7. Juni 2018
Das BVerfG entschied, dass die Verpflichtung einer Zeitschrift zum Abdruck neu bekanntwerdender Umstände zu einem ursprünglich sachgerechten Bericht über den Verdacht von Straftaten etwas anderes ist, als die Verpflichtung zu einer Richtigstellung und daher besonderen Anforderungen unterliegt (Az. 1 BvR 666/17).
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Quelle: www.datev.de