Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich
Kategorie: Recht | 13. Februar 2019
Abfindungen aufgrund eines Sozialplans und aufgrund eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs sind verrechenbar. So das BAG (Az. 1 AZR 279/17).
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Quelle: www.datev.de