Versäumte Frist: Anwältin haftet nicht für aussichtslose Berufung
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Februar 2025
Wenn die Berufung ohnehin aussichtslos gewesen wäre, haftet eine Anwältin auch nicht dafür, dass sie die Frist versäumt hat, so das LG Karlsruhe (Az. 6 O 202/23). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de