Versicherte dürfen sich auf Kosten ihrer Krankenkasse eine fiktiv genehmigte Operation in der Türkei privat besorgen

Kategorie: Recht | 11. September 2018

Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation und lehnt sie es ab, dem Leistungsberechtigten die deswegen fiktiv genehmigte Leistung als Naturalleistung zur Verfügung zu stellen, hat sie dem Leistungsberechtigten die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten, auch wenn er sich eine entsprechende Leistung im Ausland selbst beschafft. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 1 KR 1/18 R).

Weitere Informationen: Versicherte dürfen sich auf Kosten ihrer Krankenkasse eine fiktiv genehmigte Operation in der Türkei privat besorgen

Quelle: www.datev.de

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