Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten immer einzelfallabhängig
Kategorie: Steuern und Recht | 6. November 2024
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. So das BSG (Az. B 12 BA 3/23 R).
Quelle: www.datev.de