Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters stellt bei nennenswerten Gefahren keine einfachste medizinische Behandlungsmaßnahme dar
Kategorie: Steuern und Recht | 3. September 2021
Die Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters stellt bei nennenswerten Gefahren keine einfachste medizinische Behandlungsmaßnahme im Sinne der Rechtsprechung des BSG dar. So entschied das SozG Stuttgart (Az. S 15 KR 636/20).
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Quelle: www.datev.de