Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Februar 2024

Die zum Jahr 2023 geänderte Verwaltungspraxis des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin, nach der freiwillige Mitglieder nunmehr mindestens den Regelpflichtbeitrag in Höhe von 5/10 des höchsten Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung zahlen müssen, ist rechtmäßig. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 12 K 221/23).

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Quelle: www.datev.de

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